Förderung von bis zu € 4.000 Beratungswert
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat verschiedene Förderprogramm für KMU (kleine und mittlere Unternehmen KMU mit <250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz <50 Mio €) aufgelegt. Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) und an alle KMU, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Je nach Programm werden bis zu € 4.000 gefördert. Die Höhe der förderfähigen Beratungskosten und des Eigenanteils hängt von der Situation des Unternehmens ab
Förderprogramm „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Diese Unternehmen bedürfen einer intensiven Hilfestellung. Ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit soll durch die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung wiederhergestellt werden. Auch Unternehmen, die sich zwar nicht aktuell, aber in naher Zukunft, wie z.B. aufgrund substantieller Kundenverluste, in einer Schieflage befinden werden, können eine Förderung erhalten. Hier muss im anzufertigenden Beratungsbericht die Situation mit Planzahlen dargestellt und entsprechend erläutert werden
Ob die Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (das BAFA Merkblatt dazu) vorliegt, wird nach den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ beschrieben. Mögliche Kriterien sind:
- Umsatzrückgang, Verluststeigerung, Gewinnminderung, wachsende Verschuldung
- Kapitalminderung seit Gründung mehr als 50% und mehr als 25% in den letzten 12 Monaten
- Wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Hinweis: Ein gesondertes BAFA Corona-Fördermodul ist inzwischen beendet
Die Höhe des Zuschusses bei diesem Programm:
Maximal förderfähige Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) = € 3.000,-
Fördersatz (bundesweit): 90%
Folgeberatung mit vereinfachtem Antrag
Folgeberatungen sind zusätzliche Beratungsleistungen im Wert von bis zu € 3.000,- zur Vertiefung der Maßnahmen, zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Folgeberatung kann innerhalb von 3 Monaten ohne erneutes Informationsgespräch mit der Handelskammer über die BAFA-Webseite beantragt werden und wird ebenfalls zu 90 % gefördert.
Förderprogramm „Bestandsunternehmen“ / „Junge Unternehmen“
Diese Unternehmen sind entweder mindestens 2 Jahre („Bestandsunternehmen“) oder höchstens 2 Jahre („Junge Unternehmen“) am Markt. Die Zielrichtung des Programms: Das unternehmerische Know How soll gezielt unterstützt werden. Mögliche Beratungsarten sind:
- allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
- Strategie, Marketing, Vertrieb, Online/Web, Digitalisierung, Prozesse und Projekten
- Spezielle Beratungen u.a. zu Diversity, Fachkräftegewinnung und -sicherung, Nachhaltigkeit, Umweltschutz
Die Höhe des Zuschusses bei diesem Programm:
Maximal förderfähige Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) = € 3.000,- (Junge Unternehmen) bzw. € 4.000,- (Bestandsunternehmen)
Fördersatz je nach Region: 50% (alte Länder, Berlin, Leipzig), 60% Region Lüneburg, 80% (neue Länder)
Ihre Beratungsförderung beantragen – so geht´s:
- Wir sprechen über Ihre Situation, Ihren Beratungsbedarf, meine Unterstützung für Sie und darüber, welches Programm für Sie in Frage kommt. Das Erstgespräch erfolgt ohne Berechnung.
- Vor Antragstellung Ihrer BAFA Förderung müssen Sie ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
- Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist Ihnen überlassen. Dies kann z.B. Ihre zuständige Handelskammer sein. Infos zu Leitstellen erhalten Sie hier.
- Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Sollten die drei Monate überschritten sein, muss erneut ein Informationsgespräch geführt werden.
- Die Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert Sie über das Ergebnis, die Förderungsbedingungen sowie die Fristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
- Wichtig: Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.